Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Grass AF GmbH & Co KG

  1. Geltung
  2. Für unsere Verkäufe gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit nicht in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart ist. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten entsprechend auch für alle etwaigen Werklieferungsverträge, die von uns abgeschlossen werden.
  3. Es gelten ausschließlich die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Grass AF GmbH & Co KG, mit denen sich der Kunde der Grass AF GmbH & Co KG bei Auftragserteilung einverstanden erklärt hat, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Kunden bei einem von der Grass AF GmbH & Co KG bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von den Bedingungen der Grass AF GmbH & Co KG erteilt, so gelten auch dann nur die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Grass AF GmbH & Co KG, selbst wenn die Grass AF GmbH & Co KG nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen gelten nur, wenn sie von der Grass AF GmbH & Co KG ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  4. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nachrangig und ergänzend, sofern für bestimmte Bestellungen besondere Bedingungen vereinbart oder dem Vertrag beigefügt sind.
  5. Im übrigen gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Verträge und Geschäfte mit dem Käufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  6. Produkte

Die Grass AF handelt mit Metallen aller Art. Dazu gehören insbesondere Kupfer: Halbzeuge, Platten, Draht, Abfälle und Schrott; Bronze: Halbzeuge und Platten; Messing und CuNi Halbzeuge; Kupferlegierungen, Chromnickel und Titan & Ferrotitan Abfälle und Schrott; Ferroalloys.

III. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote der Grass AF GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dass die Grass AF GmbH & Co KG diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat. Annahmeerklärungen der Grass AF GmbH & Co KG bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Grass AF GmbH & Co KG.Gleiches gilt für etwaige Abänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Angeboten oder Verträgen.
  2. Werden der Grass AF GmbH & Co KG Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers aufkommen lassen, so ist sie berechtigt, vor der Lieferung die volle Zahlung der vereinbarten Vergütung oder eine Sicherheitsleistung in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung unter Wahrung aller Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der Grass AF GmbH & Co KG gehören, bleiben im Eigentum der Grass AF GmbH & Co KG und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von der Grass AF GmbH & Co KG ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  4. Zahlungen
  5. Die in den Angeboten der Grass AF GmbH & Co KG angegebenen Preise sind freibleibend, das heißt, bei einer Veränderung der bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Rohstoffpreise, Löhne und sonstigen Kosten ist die Grass AF GmbH & Co KG berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Offenbare Irrtümer darf die Grass AF GmbH & Co KG jederzeit berichtigen.Bei Franko-Lieferung enthalten die Preise die niedrigsten Normalfrachtsätze, verstehen sich aber ohne Verladekosten, Rollgeld und sonstige Spesen. Das Ab- und Entladen geht zu Lasten des Käufers.
  6. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis Zug-um-Zug gegen Erbringung der Leistung der Grass AF GmbH & Co KG und Erhalt einer Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Grass AF GmbH & Co KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos und endgültig eingelöst wurde. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt vorbehalten und bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der Grass AF GmbH & Co KG.
  7. Im Falle der Vereinbarung eines Zahlungszieles gilt für dessen Berechnung wie auch für dessen etwaige Zinsberechnungen der Tag der Lieferung als Stichtag. Jede Bestellung gilt im Hinblick auf die Zahlung als ein Geschäft für sich.
  8. Barzahlungen haben gegenüber der Grass AF GmbH & Co KG nur dann befreiende Wirkung, wenn sie an Personen geleistet werden, die mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattet sind.
  9. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Grass AF GmbH & Co KG berechtigt, vom Tage des Verzugsbeginns Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Grass AF GmbH & Co KG bleibt vorbehalten.
  10. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Grass AF GmbH & Co KG anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenansprüche auf demselben Kauf-oder Werklieferungsvertrag beruht.
  11. Die Grass AF GmbH & Co KG ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer abzutreten.
  12. Zahlungen sind in jedem Fall nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
  13. Befindet sich der Käufer der Grass AF GmbH & Co KG gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  14. Liefer- und Leistungszeit
  15. Die Grass AF GmbH & Co KG ist berechtigt, jederzeit Teilleistungen und Teillieferungen vorzunehmen.
  16. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschliesslich als unverbindliche Angaben anzusehen.
  17. Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von der Grass AF GmbH & Co KG oder einem für die Grass AF GmbH & Co KG arbeitenden Betrieb nicht zu vertretenden Umstände befreien die Grass AF GmbH & Co KG für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie die Liefertätigkeit der Grass AF GmbH & Co KG beeinträchtigen, von dessen Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen ist die Grass AF GmbH & Co KG – unbeschadet anderer Regelungen die diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihr die Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses innerhalb angemessener Frist nicht abzusehen ist. Schadensersatzansprüche des Käufers sind im Falle eines solchen Rücktritts durch die Grass AF GmbH & Co KG ausgeschlossen.
  18. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von V, Ziffer 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betriebsablauf der Grass AF GmbH & Co KG erheblich einwirken, wird der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit eine solche Anpassung für den Käufer wirtschaftlich unzumutbar ist, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will der Käufer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so teilt er diese Absicht der Grass AF GmbH & Co KG unverzüglich mit, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart war.
  19. Die Grass AF GmbH & Co KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von der Grass AF GmbH & Co KG zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
  20. Die Grass AF GmbH & Co KG haftet gegenüber dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der Grass AF GmbH & Co KG zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Der Grass AF GmbH & Co KG ist ein Verschulden ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen zuzurechnen.
  21. Beruht der von der Grass AF GmbH & Co KG zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), haftet die Grass AF GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Jegliche weitergehende Haftung der Grass AF GmbH & Co KG ist ausgeschlossen.
  22. Die Grass AF GmbH & Co KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
  23. Je nach Art des Versandgutes sind bei den Lieferungen und Leistungen Abweichungen auf Gewicht, Stückzahl und Abmessungen bis +/-5 % gestattet. Das gilt auch für Teilleistungen und Teillieferungen.
  24. Gefahrübergang, Versand
  25. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Damit geht – falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde – die Gefahr über, sobald die Grass AF GmbH & Co KG die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmung ausgeliefert hat.
  26. Transportverpackungen oder alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
  27. Soweit nicht Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, werden Transportmittel und Art der Versendung von der Grass AF GmbH & Co KG gewählt.

VII. Gewichts- und Mengenermittlung

Zur Gewichts- und Mengenermittlung sind – unbeschadet der Regelung zu V, Ziffer 10 – die durch die Grass AF GmbH & Co KG festgestellten Gewichte und Mengen maßgebend. Dem Käufer bleibt eine eigene Gewichts- und Mengenermittlung auf seine Kosten überlassen.

VIII. Gewährleistung, Haftung

  1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Grass AF GmbH & Co KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Kommt der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, so gilt § 377 HGB.
  2. Soweit ein von der Grass AF GmbH & Co KG zu verantwortender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Käufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Das Recht des Käufers, wegen des Mangels an der Ware, von dem Vertrag zurückzutreten, ist ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Käufer aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Ist die Grass AF GmbH & Co KG zur Nacherfüllung berechtigt, so hat der Käufer der Grass AF GmbH & Co KG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  3. Die Nacherfüllung kann nach Wahl der Grass AF GmbH & Co KG durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  4. Schadensersatzansprüche statt der Leistung wegen eines Mangels an der Kaufsache kann der Käufer zu den nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen (VII, Ziffer 5 ff.) bleibt davon unberührt.
  5. Die Grass AF GmbH & Co KG haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Grass AF GmbH & Co KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
  6. Soweit die Grass AF GmbH & Co KG bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Grass AF GmbH & Co KG nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens erkennbar und typischerweise von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  7. Die Grass AF GmbH & Co KG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht) betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz anstelle des Leistungsanspruches zustehen. Die Grass AF GmbH & Co KG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  8. Jegliche weitergehende Haftung der Grass AF GmbH & Co KG ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle statt der Leistung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der Grass AF GmbH & Co KG gemäß VII, Ziffer 4, dieser Bedingungen. Soweit die Haftung der Grass AF GmbH & Co KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der Grass AF GmbH & Co KG.
  9. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die Grass AF GmbH & Co KG bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches gegen die Grass AF GmbH & Co KG gelten die obigen Bestimmungen entsprechend.
  10. Die Grass AF GmbH & Co KG ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen, sollte sich bei der Besichtigung des Mangels herausstellen, dass der Schaden nicht von der Grass AF GmbH & Co KG zu vertreten ist.
  11. Annnahmeverweigerung

Bei rechtlich nicht begründeter Nichtabnahme der Lieferung oder Leistung durch den Käufer ist die Grass AF GmbH & Co KG berechtigt, Schadensersatz in nachgewiesener Höhe zu verlangen oder ohne Nachweis in Höhe von 20 % des Wertes der nicht abgenommenen Lieferung oder Leistung (Teillieferung oder Teilleistung). Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen – auch zukünftigen – Forderungen Eigentum der Grass AF GmbH & Co KG. Bei laufender Rechnung dient diese Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderungen der Grass AF GmbH & Co KG, die auch etwaige Rückgriffsansprüche, insbesondere aus etwaiger scheck- bzw. wechselmäßiger Haftung, umfasst.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu be- oder verarbeiten. Durch eine etwaige Bearbeitung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für die Grass AF GmbH & Co KG vornimmt, jedoch ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, der Grass AF GmbH & Co KG nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht der Grass AF GmbH & Co KG das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Werte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Erwirbt der Käufer das Volleigentum an der neuen Sache, so sind sich der Käufer und die Grass AF GmbH & Co KG darüber einig, dass der Käufer der Grass AF GmbH & Co KG im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Ware zu den Werten der im übrigen verwendeten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Voll- oder Miteigentum unentgeltlich für die Grass AF GmbH & Co KG.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen die Risiken des Abhandenkommens und der Beschädigung angemessen zu versichern. Er tritt seine Ansprüche gegen den Versicherer hiermit an die Grass AF GmbH & Co KG ab.
  5. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Die diesbezüglichen Forderungen des Käufers gegen seinen Kunden – bei Bearbeitung, Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung bzw. Vermengung in entsprechender vorerwähnter anteiliger Höhe – werden bereits jetzt an die diese Abtretung annehmende Grass AF GmbH & Co KG in entsprechender Höhe abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf der Grass AF GmbH & Co KG einzuziehen. Kommt er der Grass AF GmbH & Co KG gegenüber in Zahlungsverzug, ist diese berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Käufer gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, bei dem der Gegenanspruch nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, und ohne dass die Grass AF GmbH & Co KG hierdurch vom Vertrag zurücktritt. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung ist die Grass AF GmbH & Co KG berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und Zahlung an sich zu verlangen, der Käufer ist verpflichtet, die zur Geltendmachung der Rechte der Grass AF GmbH & Co KG erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und die erforderlichen Liefer- und Rechnungsunterlagen in Kopie an die Grass AF GmbH & Co KG auszuhändigen.
  6. Verbindet oder vermischt der Käufer die gelieferte Ware mit einer Hauptsache, die im Eigentum eines Dritten steht, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an die Grass AF GmbH & Co KG ab. Die Grass AF GmbH & Co KG nimmt diese Abtretung an.
  7. Übersteigt der Wert der für die Grass AF GmbH & Co KG bestehenden Sicherheiten deren Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, gibt diese auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.
  8. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher.
  9. Der Käufer hat die Grass AF GmbH & Co KG von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich in schriftlicher Form zu unterrichten. Der Käufer hat der Grass AF GmbH & Co KG alle Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmassnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
  10. Wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann die Grass AF GmbH & Co KG nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Die Grass AF GmbH & Co KG ist nach Rückerhalt der Ware befugt, diese frei zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit der Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  11. Beratung

Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Vertrages mit dem Käufer. Sofern die Grass AF GmbH & Co KG solche Beratungen erteilt, sind sie nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Sie entbinden den Käufer nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgerechten Verarbeitung der von der Grass AF GmbH & Co KG gelieferten Ware.

XII. Datenschutz

  1. Personenbezogen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben, es sei denn, dass hierzu eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt. Ausgenommen hiervon sind die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, die gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden (z. B. an ein mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen, ein mit der Abwicklung beauftragtes Kreditunternehmen, an ein Factoring-Unternehmen oder ein – im Falle des Zahlungsverzuges – beauftragtes Inkassounternehmen). Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt während der Dauer der Vertragsabwicklung die Weitergabe der Adress- und Bonitätsdaten gegebenenfalls an eine Wirtschaftsauskunftsdatei. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene und fremde Marketingzwecke erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der Käufer kann der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an die Grass AF GmbH & Co KG per Email (info@grass-metall.de) oder per Post (Grass AF GmbH & Co KG, Frydagstrasse 30, 44536 Lünen) oder per Fax (+49 2306 3078099) widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird die Grass AF GmbH & Co KG die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten, die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen und die Daten nicht für Marketingzwecke weitergeben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Käufer ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

XIII. Anzuwendendes Recht, Sprache, Gerichtsstand, Erfüllungsort

    1. Auf die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Grass AF GmbH & Co KG und dem Käufer findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    2. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch die ausschließliche Vertrags sprache. Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist Deutsch die maßgebende Sprache, soweit der Vertrag in Deutsch geschlossen worden ist.
    3. Gerichtsstand ist nach Wahl der Grass AF GmbH & Co KG der Sitz der Grass AF GmbH & Co KG oder Frankfurt am Main.
    4. Erfüllungsort ist der Sitz der Grass AF GmbH & Co KG.


Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ungültigen Klauseln durch andere Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Klauseln wirtschaftlich möglichst weitgehend nahekommen.

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